Wiederkehrende Beiträge: Es geht voran in Oldenburg in Holstein

Veröffentlicht am 30.09.2016 in Kommunalpolitik

Wiederkehrende Beiträge: Es geht voran in Oldenburg in Holstein.

SPD Oldenburg  fühlt sich durch Votum der Einwohnerversammlung bestätigt.

Eine deutliche Mehrheit befürwortet die Umstellung der Abrechnung im Straußenausbau mit Bildung von Solidargemeinschaften und ist bereit bis zu 100 Euro jährlich für den Ausbau der Straßen zu zahlen.

Worum geht es?

Seit 2014 beschäftigt sich die SPD Fraktion der Stadtvertretung in Oldenburg in Holstein mit dem Vorschlag des Bürgermeisters, die zu erhebenden Ausbaubeiträge beim Straßenausbau anders als bisher zu verteilen.

Warum müssen Beiträge erhoben werden? Wer muss zahlen?

Gemäß Kommunalabgabenordnung muss die Stadt Oldenburg in Holstein für Investitionen im Straßenbau Beiträge erheben. Bislang rechnet die Stadt nach der gültigen Straßenbaubeitragssatzung von 2013 ab. Die beitragsfähigen Baukosten einer Baumaßnahme werden auf die Grundstückseigentümer der anliegenden Straße verteilt. Die betroffenen Straßen sind als Haupt,- Neben- und Anliegerstraßen klassifiziert. Der Beitrag unterscheidet sich nach der jeweiligen Klassifizierung und richtet sich nach dem im Bauprogramm besprochenen beitragsfähigen Kosten.

Die zuletzt abgerechneten Maßnahmen ergaben einmalige Beiträge im vier bis fünfstelligem Bereich, die für viele Eigentümer/ -innen aus Altersgründen nicht mehr tragbar sind, auch wenn die Möglichkeit der Verrentung über 10 Jahre besteht.

"Deshalb ist der Ansatz durch Beitragserhebung mit bezahlbaren Beiträgen durch andere Art der Verteilung  zu erreichen eine denkbare Lösung," so Fraktionssprecherin Annette Schlichter-Schenck.

 

 

Seit 2012 gibt es auch in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die Beiträge anderes zu verteilen. Stichwort: Wiederkehrende Beiträge.  Es werden Abrechnungsgebiete gebildet, die verkehrstechnisch zusammen gehören und alle darin vorhandenen Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen.

Für diese Gebiete wird ein Bauprogramm erstellt, welches sich nach Notwendigkeit und technischer Umsetzbarkeit orientiert. Die Maßnahme wird mit den Eigentümern besprochen und in 5 Jahresabschnitten geplant. Die beitragsfähigen Baukosten werden auf alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet umgelegt.  Rausgerechnet werden diejenigen Eigentümer, die in den letzten 20 Jahren einen Ausbau/ Erschließung gezahlt haben. ( Verschonungsregel ). Man geht in der Rechtsprechung davon aus, dass eine Straße 20 Jahre lang hält bevor sie wieder angefasst werden muss.

„Nachdem die Fraktion in diversen Informationsveranstaltungen  und Fachausschüssen mit Kommunalberatern, Verwaltung und Ausschussmitgliedern seit 2014  über die Vor- und Nachteile von der Umstellung auf Wiederkehrende Beiträge beraten hatte, war uns wichtig, vor der endgültigen Abwägung  eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchzuführen, damit wir von den betroffenen Grundstückseigentümer ein Stimmungsbild bekommen,“ so Fraktionssprecherin Annette Schlichter-Schenck.

Diese Einwohnerversammlung fand am 14. September 2016 im Schützenhof statt. Das Stimmungsbild war eindeutig. 2/3 der Anwesenden befürworteten das vorgestellte Solidarsystem.

Die SPD Fraktion berücksichtigt dieses Votum und spricht sich deshalb für die  Erarbeitung einer Satzung zur Einführung einer Straßenbausatzung mit Wiederkehrenden Beiträgen ab 1.1.2017 aus.

„Dieses Erhebungssystem beurteilen wir als sozial gerecht und städtebaupolitisch nachhaltig. Die SPD hat nicht nur die Altersarmut bedacht, sondern auch die vielen jungen Familien, die wir in Oldenburg haben und unterstützen wollen. Die Eigentümer zahlen zukünftig überschaubare jährliche Beiträge. Durch das Bauprogramm wird regelmäßig investiert. Das Stadtbild verschönert sich. Der Ausbaustandard wird vereinheitlich“, so das Fazit der Fraktionsmitglieder.

Für die Umstellung fällt zwar ein Verwaltungsaufwand von einer zusätzlichen halben Stelle  ab 2017 und einmaligen Kosten von 110.000 Euro  an. Diese Kosten sind aber notwendig, und werden sich nach Erfassung des Grundstückkatasters reduzieren.  In 20 Jahren wird sich die Umstellung erheblich im Straßenbild bemerkbar machen.

„Wir versprechen uns außerdem, dass der Solidargedanke in der Stadt durch die Bildung von Abrechnungsgebieten gestärkt wird. Alle benutzen alle Straßen. Deshalb befürworten wir die geplante Einteilung der Stadt mit 6 Abrechnungsgebieten. Es wird ein zusammenhängendes Stadtkerngebiet mit circa 3600 Eigentümern geben. Die Außenortschaften, Klein-Wessek, Dannau, Kröss, sowie Oldenburger Bruch bilden eigne Gebiete. Daneben bleibt es bei den Straßen, die keinem dieser Gebiete zuzuordnen sind, bei der alten Abrechnungsweise.

Für die 6 neuen Abrechnungsgebiete werden Schongebiete definiert. Diejenigen Eigentümer, die in den letzten 20 Jahren bereits einen Ausbau bzw. Erschließung abgerechnet bekommen haben, werden für diesen Zeitraum von der Beitragspflicht verschont.

Folgendes ist uns wichtig:

„Wir werden uns bei der Ausgestaltung der endgültigen Satzung  im Hauptausschuss im Dezember 2016 als SPD Fraktion dafür einsetzten, dass die Beteiligung der Eigentümer und Informationen über die Gestaltung einer Baumaßnahme in den Abrechnungsgebieten gewährleistet bleibt.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Höchstgrenze an Wiederkehrenden Beiträgen nicht überschritten wird, da wir wissen, dass die Akzeptanz von der Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängt.“

Sprecherin Annette Schlichter-Schenck