Der auf der Bundesfrauenkonferenz diskutierte und angenommene Antrag der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen des Landesverbandes Schleswig-Holstein ist vor dem Hintergrund der drohenden Schließung der Geburtenstation der Sana-Klinik in Oldenburg sowie der bereits vollzogen Schließung der Asklepios-Klinik auf Sylt in Nordfriesland hochaktuell.
Ein wichtiger Beschluss, der bei der Aufstellung des Landesplanes Schleswig-Holstein zur Versorgung der Geburtshilfe Berücksichtigung finden muss ! 85 km Anfahrtswege sollten nicht über den Status Modellregion als bundesweites Vorbild dienen.
Wir brauchen dringend diese von uns geforderte gesetzliche Reglung der Medizinisch vertretbaren Entfernung innerhalb 30 Minuten! Die Geburtenstation in Oldenburg in Holstein muss erhalten bleiben, da sonst eine Unterversorgung für den Norden Ostholstein gegeben ist.
Geburtenstationen oder Geburtshäuser müssen in einer sozial und Medizinisch vertretbaren Entfernung erreichbar sein. Diese Forderung wird seit letzter Woche von Medizinern unterfüttert, die eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten als lebensnotwendig für Mutter und Kind erachten.
85 Km zur nächsten Geburtsklinik, so stellt sich die Situation vielleicht demnächst für die FehmaranerInnen dar, wäre in der Bundesrepublik einmalig. Seinen Wohnort und die Familie für Wochen vor dem errechneten Termin zu verlassen, um in einem Hotel, Appartment oder Familienzimmer im Krankenhaus im Boarding-System auf die ersten Wehen zu lassen, bedeutet eine Familienlogistische Meisterplanung und puren Stress für die Beteiligten. Kaiserschnittgeburten sind so vorprogrammiert.
Für das Wahlrecht auf selbstbestimmte Geburt und Geburtsbegleitung sind Hebammen, sprichwörtlich lebensnotwendig. Der Berufsstand und deren Existenz muss durch eine bezahlbare Hapftplichtversicherung unter staatlicher Beteiligung gesichert werden. Ebenfalls muss für eine Anhebung der Fallpauschalen im geburtshilflichen und gynäkologischen Bereich gekämpft werden.
Unsere von mir vorgetragenen Argumente für den Antrag S 22 auf der Bundesfrauenkonferenz in Karlsruhe überzeugten, so dass am 22.Juni 2014 der Antrag in der vom Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen in Schleswig-Holstein eingebrachten folgenden Fassung mit den fünf Forderungspunkten angenommen wurde.