Aufnahme in das Denkmalschutz-Sonderprogramm V des Bundes dank der Vermittlung von SPD Bundestagsabgeordneter erfolgreich
Zunehmende Erossionen erfordern Sanierung
Die schlechte Nachricht: Der nötige Sanierungsvorschlag erfordert 375.000 Euro um eine nachhaltige Sicherung mit Böschungsverdübelung aus Stahlprofilen und mit neuer Bepflanzung zu erreichen.
Die gute Nachricht: Es gibt die berechtigte Aussicht auf eine Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V des Bundes, da das Sanierungsvorhaben vom Landesdenkmalamt mit entsprechender Priorität versehen wurde. Der Bund würde sich mit 187.500 Euro und das Land mit 93.750 Euro beteiligen, so das ein städtischer Eigenanteil von 93.750 Euro verbleibt.
Das Landesbodendenkmal Oldenburg Wall ist nach der vom Kreisdenkmalschutzbehörde vor 10 Jahren empfohlenen Abholzung des Buschwerkes zwar gut sichtbar aber durch das fehlende Wurzelwerk ungeschützt. Nach den Starkregen der vergangenen Sommer kam es zu kleinern Böschungsabrutschungen sowie im Januar 2014 zu einer stärkeren Abrutschung.
Akuter Handlungsbedarf besteht in drei besonders gefährdetemTeilbereichen, Nach Auswertung eines Gutachten muss davon ausgegangen werden, das es jederzeit zu lokalen , aber auch globalen Böschungsversagen kommen kann. Deshalb muss saniert werden.
Obwohl es sich um ein Landesbodendenkmal handelt, liegt die Instandhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Deshalb organisierte die Verwaltung bereits im Sommer 2013 sowohl einen Vor-Ort Termin mit Ingenieuren, dem Kreisdenkmalschutz und dem zuständigen Landesachäologen für die Bodendenkmäler als auch einen Workshop mit verschiedenen Fachleuten, um ein nachhaltiges Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Der vorgelegte Sanierungsvorschlag verursacht Kosten von 375.000,-- Euro. Der Sanierungsvorschlag des Fachbüros beruht auf insgesamt 22 aus dem gesamten Wallbereich entnommenen, bis zu 10 m tiefen Sondierungsbohrungen. Die aus den Ergebnissen dieser Sondierungsbohrungen erstellte Standsicherheitsuntersuchung großer Bereiche des Wallkörpers gibt den Verantwortlichen einen klaren Sanierungsauftrag vor, unabhängig von dem, was vor 30 Jahren bei der Wallrekonstruktion oder vor über 10 Jahren beim Entfernen der Pflanzen für Fehler gemacht wurden.
Bund und Land werden sich vorbehaltlich der Genehmigung aus dem Denkmalschutz Sonderprogramm bei dem im Bau-und Umweltausschuss vorgelegtem Sanierungsvorschlag Vorlage VO/2014/013 beteiligen, so dass der verbleibende Eigenanteil der Stadt Oldenburg in Holstein 93.750 Euro beträgt, der durch außerplanmäßige Einnahmen durch Grundstücksverkäufe gedeckt wird.
Dank des direkten Drahtes der SPD Oldenburg in Holstein zu ihrer Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn, konnte der Bürgermeister bereits frühzeitig Vorgespräche über die Inaussichtstellung einer Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms V führen. " Das hat geklappt, " freut sich Fraktionssprecherin Annette Schlichter-Schenck. "Wir sind mit oberster Priorität im Programm und rechnen mit insgesamt 281.250 Euro Förderung von Bund und Land."